Inhaltsverzeichnis
- 1. Wie lange ist die vierte Ausschreibung der "Fabrik der Zukunft" geöffnet?
- 2. Welche begleitende Beratung bzw. Unterstützung erhalten Sie? Gibt es eine zentrale "Fabrik der Zukunft"-Kontaktstelle?
- 3. Wo sind die Projekte einzureichen?
- 4. Kann ein ausländischer Partner am Projekt teilnehmen?
- 5. Können Einzelunternehmen Projekte einreichen? Können Projekte eingereicht werden, die in Kooperation mit anderen Partnern durchgeführt werden? Wie viele Partner dürfen es sein?
- 6. Wer ist von der Einreichung bzw. von der Teilnahme als Experte ausgeschlossen?
- 7. Wo liegen die Veröffentlichungs- bzw. Verwertungsrechte?
- 8. Können auch bereits abgeschlossene Projekte oder Studien eingereicht werden?
- 9. Worin besteht der Unterschied zwischen Ausschreibung und Wettbewerb?
- 10. Wird es weitere Ausschreibungen geben?
- 11. Kann man Projekte einreichen, die bereits von anderen Stellen in Österreich oder der EU gefördert werden oder wurden?
- 12. Wer muss einen Antrag unterschreiben?
- 13. Werden die Zahl, Namen und Inhalte der finanzierten Projekte veröffentlicht?
Frequently Asked Questions
1. Wie lange ist die vierte Ausschreibung der "Fabrik der Zukunft" geöffnet?
Die vierte Ausschreibung des Programms „Fabrik der Zukunft“ ist ab 4. April 2005 geöffnet. Die Projekte können bis zu folgenden Tagen eingereicht werden:
- Grundlagenstudien und Konzepte:
4. Juli 2005,27. Februar 2006,4. September 2006,01. Februar 2007,28. Juni 2007 - Einreichungen für die Projektart Demonstrationsprojekte sind ab 2007 laufend möglich!
- Projekte im Rahmen der Technologie- und Komponentenentwicklung können laufend (bis zur Eröffnung der 5. Ausschreibung) eingereicht werden.
2. Welche begleitende Beratung bzw. Unterstützung erhalten Sie? Gibt es eine zentrale "Fabrik der Zukunft"-Kontaktstelle?
Die Arbeitsgruppe "Fabrik der Zukunft" in der ÖGUT fungiert als Kontaktstelle und Ansprechpartner für alle Fragen und Informationen, die im Zusammenhang mit den Inhalten und dem Ablauf des Programmes sowie den Ausschreibungen stehen.
Arbeitsgruppe „Fabrik der Zukunft“
ÖGUT - Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik
Hollandstraße 10/46, A-1020 Wien
Info-Hotline: +43 (1) 3156393-25
E-Mail: office@FABRIKderZukunft.at
3. Wo sind die Projekte einzureichen?
Je 1 Original und 5 Kopien des Projektantrags sowie eine elektronische Version des Antrags (im MS Word-Format auf Diskette oder CD Rom) sind in einem verschlossenen Kuvert mit der deutlich lesbaren Aufschrift
"Fabrik der Zukunft" – Projektantrag
zu übermitteln an:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
Sämtliche eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.
4. Kann ein ausländischer Partner am Projekt teilnehmen?
Internationale Projektkooperationen sind in allen 5 Projektarten möglich und ausdrücklich erwünscht. EinreicherInnen im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung und HauptvertragsnehmerInnen müssen in Österreich ansässige Unternehmen, Forschungsinstitute oder Universitäten sein.
In der Regel müssen die Kosten allfälliger ausländischer ProjektpartnerInnen durch Förderungen bzw. Finanzierungen ihrer jeweiligen Herkunftsländer kofinanziert werden und sind dort gesondert zu beantragen.
Im Falle einer Förderung kann dem erhöhten Aufwand für eine Kooperation innerhalb des Projekts durch einen erhöhten Barwert der Förderung Rechnung getragen werden.
5. Können Einzelunternehmen Projekte einreichen? Können Projekte eingereicht werden, die in Kooperation mit anderen Partnern durchgeführt werden? Wie viele Partner dürfen es sein?
Kooperationen mit anderen Partnern sind wünschenswert, aber nicht Bedingung für eine Förderung. Auch Einzelunternehmen können in "Fabrik der Zukunft" Anträge stellen.
Die Anzahl der Partner ist nicht begrenzt, jedoch sollten die Kooperationen begründet und geeignet sein, den Projekterfolg bestmöglich sicherzustellen.
6. Wer ist von der Einreichung bzw. von der Teilnahme als Experte ausgeschlossen?
Von der Einreichung ausgeschlossen sind Personen und Institutionen, die mit der Abwicklung des Programmes betraut sind.
Personen, die im Rahmen der "Fabrik der Zukunft" initiative Projekte eingereicht haben, sind von der Teilnahme als Experte (z.B. für Projektevaluierungen) ausgeschlossen.
7. Wo liegen die Veröffentlichungs- bzw. Verwertungsrechte?
Bei Projekten im Bereich der Grundlagenforschung und der Konzepte liegen die Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte beim BMVIT; bei Projekten der wirtschaftsbezogenen Grundlagenforschung und der Technologie und Komponentenentwicklung liegen diese bei den Antragstellern.
8. Können auch bereits abgeschlossene Projekte oder Studien eingereicht werden?
Abgeschlossene Arbeiten können nicht gefördert werden. Allerdings sind Weiterentwicklungen und Vertiefungen bestehender Arbeiten in Richtung der Kriterien und Ziele der Ausschreibung gewünscht und förderungswürdig.
9. Worin besteht der Unterschied zwischen Ausschreibung und Wettbewerb?
Im Gegensatz zu den Ausschreibungen konnten im Wettbewerb bereits realisierte Initiativen und Produkte eingereicht werden. Für die Ausschreibungen werden noch nicht realisierte innovative Projekte gesucht.
10. Wird es weitere Ausschreibungen geben?
Weitere Ausschreibungen sind für 2006/2007 geplant. Nähere Informationen werden, sobald verfügbar, auf www.FABRIKderZukunft.at bekanntgegeben. Eingetragene Abonnenten des Newsletters werden per E-Mail informiert.
11. Kann man Projekte einreichen, die bereits von anderen Stellen in Österreich oder der EU gefördert werden oder wurden?
Nationale Zusatzförderungen und Eigenanteile: Förderungen durch Dritte sind grundsätzlich erwünscht. Allerdings ist klar zu zeigen, warum das Projekt die Förderung durch die Programminitiative "Fabrik der Zukunft" benötigt.
EU-Kofinanzierung: Das Programm sieht in der Regel keine Kofinanzierung von EU-Projekten vor. Ausnahmen sind möglich, wenn der Projektinhalt einen zentralen Teil des Programmes "Fabrik der Zukunft" betrifft und der Mehrwert des Projektes für das Programm klar dargestellt werden kann bzw. ein erhebliches Interesse besteht, eine klassische Ko-Finanzierung des BMVIT jedoch nicht möglich ist.
Bereits gestellte Förderanträge an weitere Institutionen sind im Projektantrag zu nennen. Es gelten maximale Förderobergrenzen entsprechend den Förderungsregeln der EU.
12. Wer muss einen Antrag unterschreiben?
Der Antrag ist vom Antragssteller und von den Projektpartnern zu unterschreiben.
13. Werden die Zahl, Namen und Inhalte der finanzierten Projekte veröffentlicht?
Grundlagenstudien und Konzepte werden auszugsweise auf der Website veröffentlicht. Die Ergebnisse von Grundlagenstudien und Konzepten werden möglichst breit kommuniziert. Die Projekte zur wirtschaftsbezogenen Grundlagenforschung und Technologie- und Komponentenentwicklung werden überblicksweise dargestellt und unterliegen den definierten "Geheimhaltungsregeln" der FFG. Nach Abschluss der Arbeiten wird für erfolgreiche Projekte eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Ergebnisse von Demonstrationsprojekten werden ebenso einer breiten Öffentlichkeit kommuniziert.